Allgemeine Geschäftsbedingungen der Volkshochschule Leutkirch e.V.
1. Zustandekommen des Vertrages
- Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung und der Annahme durch die vhs zustande.
- Die Anmeldungen werden von der vhs in zeitlicher Reihenfolge angenommen. Mit der Anmeldung werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen der vhs anerkannt.
- Eine Anmeldung wird von der vhs nicht bestätigt. Die vhs meldet sich lediglich beim Teilnehmer, wenn es Änderungen zum Kurs geben sollte, bzw. wenn der Kurs nicht zustande kommt.
2. Bezahlung
Die vereinbarte Gebühr wird mit dem Zustandekommen des Vertrages durch Abbuchung fällig. Die Anmeldung zum Kurs verpflichtet zur Zahlung.Unsere Konten
- Volksbank Allgäu-Oberschwaben eG
IBAN: DE44650910400022477004 / BIC: GENODES1LEU - Kreissparkasse Leutkirch
IBAN: DE24650501100017421043 / BIC: SOLADES1RVB
3. Gebührenermäßigungen (gilt nur bei vhs-Kursen)
- Schüler und Studenten (Vollzeitschulen, Vollzeitstudium; Gebührenermäßigung gilt nicht, wenn Partner berufstätig ist), Auszubildende und Sozialhilfeempfänger erhalten 25% Ermäßigung,
- Schwerbehinderte erhalten Ermäßigung entsprechend dem Grad ihrer Behinderung: bei 50–60% Behinderung 10% Ermäßigung, bei 65–75% Behinderung 15% Ermäßigung, bei 80–100% Behinderung 25% Ermäßigung.
- Mitglieder der vhs Leutkirch e.V. erhalten 5% Ermäßigung.
- Kurse für Kinder und Jugendliche sind bereits ermäßigt kalkuliert, weshalb keine weiteren Vergünstigungen mehr möglich sind.
- Auch auf die Gebühren für Exkursionen und Reisen kann keine weitere Ermäßigung gewährt werden.
4. Rücktritt
Die vhs kann wegen mangelnder Beteiligung, Ausfall eines Kursleiters oder aus anderen Gründen vom Vertrag zurücktreten. In diesen Fällen werden bereits geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen die vhs sind ausgeschlossen.Für Kurse und Seminare sind in der Regel zehn Teilnehmer erforderlich. Bei Veranstaltungen mit geringerer Teilnehmerzahl, die auf Wunsch der Teilnehmer durchgeführt werden sollen, wird die vhs einen kostendeckenden Aufschlag erheben oder den Kurs verkürzen.
Die Nichtdurchführung eines Kurses wird dem Teilnehmer mitgeteilt. Der Rücktritt eines Teilnehmers erfolgt durch persönliche oder schriftliche Abmeldung in der vhs-Geschäftsstelle, bei Sprachkursen vor dem zweiten Kurstermin. Eine Begründung ist nicht erforderlich; die Gebühren werden erstattet. Bei späterem Rücktritt durch den Teilnehmer ist die volle Gebühr zu bezahlen.
Nichterscheinen oder Verzicht auf den Kursbesuch oder Abmeldung beim Kursleiter ist keine Kündigung.
Bei allen anderen Kursen/ Seminaren, auch bei Exkursionen und allen Computerkursen ist eine Abmeldung, bei der die Teilnehmergebühr zurückerstattet wird, spätestens bis drei Werktage vor Beginn noch möglich. Tag der Veranstaltung zählt nicht.
Für Exkursionen/ Fahrten gelten ggf. gesonderte Bedingungen, siehe jeweilige Ausschreibungstexte im vhs Programmheft.
Bei kurzfristiger Absage (akute Erkrankung ärztliches Attest nötig) muss die Geschäftsstelle informiert werden, in diesem Falle beträgt die Stornogebühr 50 Prozent der Gebühr. Diese Gebühr entfällt, wenn ein Ersatzteilnehmer gestellt wird oder die vhs einen Platz über eine Warteliste vergeben kann.
5. Teilnahmebescheinigung
Auf Wunsch wird den Kursteilnehmern bei regelmäßigem Besuch eine kostenlose Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Die Teilnahmebescheinigungen müssen vor dem Ende des jeweiligen Kurses bei der Geschäftsstelle beantragt werden. Teilnahmebescheinigungen für Kurse, die ein oder mehrere Semester zurückliegen, können nicht ausgestellt werden.6. Hinweise auf die Hausordnung
Die Hausordnung der Unterrichtsstätten, in welchen die Veranstaltungen stattfinden, muss eingehalten werden. In allen vhs-Unterrichtsgebäuden besteht Rauchverbot.7. Unfall, Haftung
Der Besuch aller vhs-Veranstaltungen ist freiwillig und erfolgt auf eigene Gefahr, auch auf dem Weg zwischen Veranstaltungs- und Wohnort. Die Haftung der vhs beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Eine Haftung für fremdes Verschulden gemäß §§ 276, 278 BGB ist ausgeschlossen, soweit keine gesetzlichen Vorschriften dem entgegenstehen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung von Störungen beizutragen und die entstehenden Schäden so gering wie möglich zu halten.Bei Kindern wird die Übernahme der Haftung durch die Eltern vorausgesetzt. Ein Anspruch aus Unfall, Vermögens-, Sach- und Personenschäden gegen die vhs besteht nicht. Für Unregelmäßigkeiten, wie z. B. Ausfall von Veranstaltungen, übernimmt die vhs keine Haftung. Bei Besuch von Veranstaltungen, die mit körperlicher Übung oder Anstrengung verbunden sind, setzt die vhs eine vorhergehende ärztliche Untersuchung voraus.