Allgemeine Geschäftsbedingungen der Volkshochschule Leutkirch e.V.

1. Zustandekommen des Vertrages

Ein Vertrag zwischen der vhs und einem Teilnehmer/einer Teilnehmerin kommt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung und der Annahme durch die vhs zustande. Die Anmeldungen werden von der vhs in zeitlicher Reihenfolge angenommen. Mit der Anmeldung werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen der vhs anerkannt. Eine Anmeldung wird von der vhs nicht bestätigt. Die vhs meldet sich lediglich beim Teilnehmer, wenn es Änderungen zum Kurs geben sollte, bzw. wenn der Kurs nicht zustande kommt.

2. Bezahlung

Die vereinbarte Gebühr wird mit dem Zustandekommen des Vertrages durch Abbuchung fällig. Die Anmeldung zum Kurs verpflichtet zur Zahlung.

3. Gebührenermäßigungen für die Teilnahme an vhs-Kursen

Mitglieder des vhs-Trägervereins erhalten eine Ermäßigung von 10 Prozent auf die Kursgebühren aller vhs-Kurse. Schüler und Studenten (Vollzeitschulen, Vollzeitstudium), Auszubildende und Sozialhilfeempfänger erhalten 25 Prozent Ermäßigung. Schwerbehinderte erhalten Ermäßigung entsprechend dem Grad ihrer Behinderung: bei 50 bis 60 Prozent Behinderung zehn Prozent Ermäßigung, bei 65 bis 75 Prozent Behinderung 15 Prozent, bei 80 bis 100 Prozent Behinderung 25 Prozent Ermäßigung. Gebühren für Exkursionen und Reisen können in der Regel nicht ermäßigt werden. Für die vhs-Kulturveranstaltungen gelten abweichende Ermäßigungsregelungen.

4. Rücktritt

Die vhs kann wegen mangelnder Beteiligung, Ausfall eines Kursleiters oder aus anderen Gründen vom Vertrag zurücktreten. In diesen Fällen werden bereits geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen die vhs sind ausgeschlossen.

Für das Zustandekommen eines Kurses sind in der Regel mindestens fünf Anmeldungen erforderlich. Der Ausfall eines Kurses wird den angemeldeten Teilnehmer/innen mitgeteilt. Angemeldete Teilnehmer/innen können von ihrer Anmeldung bis drei Werktage vor Kursbeginn durch schriftliche, telefonische oder persönliche Abmeldung zurücktreten. Bei Sprachkursen ist dies auch noch vor dem zweiten Kurstermin möglich.   Die bezahlten Gebühren werden in diesen Fällen voll erstattet.  Bei späterem Rücktritt wird die volle Gebühr fällig. Bei kurzfristiger Absage wegen akuter Erkrankung erstattet die vhs die Gebühren zurück, sofern die Erkrankung vor Kursbeginn durch ärztliches Attest nachgewiesen wird.

5. Teilnahmebescheinigung

Auf Wunsch wird den Kursteilnehmern bei regelmäßigem Besuch eine kostenlose Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Die Teilnahmebescheinigungen müssen vor dem Ende des jeweiligen Kurses bei der Geschäftsstelle beantragt werden.

6. Hinweise auf die Hausordnung

Die Hausordnung der Unterrichtsstätten, in welchen die Veranstaltungen stattfinden, muss eingehalten werden. Es besteht generelles Rauchverbot in den Räumen.

7. Unfall, Haftung

Der Besuch aller vhs-Veranstaltungen ist freiwillig und erfolgt auf eigene Gefahr, dies gilt auch für die Wege zwischen Veranstaltungs- und Wohnort. Die Haftung der vhs beschränkt sich auf Fälle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.

Eine Haftung für fremdes Verschulden gemäß §§ 276, 278 BGB ist ausgeschlossen, soweit keine gesetzlichen Vorschriften dem entgegenstehen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung von Störungen beizutragen und die entstehenden Schäden so gering wie möglich zu halten. Bei Kindern wird die Übernahme der Haftung durch die Eltern vorausgesetzt. Ein Anspruch aus Unfall, Vermögens-, Sach- und Personenschäden gegen die vhs besteht nicht. Für Unregelmäßigkeiten, wie z. B. Ausfall von Veranstaltungen, übernimmt die vhs keine Haftung. Bei Besuch von Veranstaltungen, die mit körperlicher Anstrengung verbunden sind, setzt die vhs eine vorhergehende ärztliche Untersuchung voraus.

8. Studienfahrten/-reisen und Exkursionen

Die vhs tritt lediglich als Vermittlerin auf. Es gelten die üblichen Regelungen des Reisebürogewerbes und der Leistungsträger.

9. Urheberschutz

Optische und akustische Aufzeichnungen in den Veranstaltungen sind nicht gestattet. Eventuell ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der vhs auf keine Weise vervielfältigt werden.

10. Datenschutz

Bei der Erhebung und Speicherung von personenbezogenen Daten gelten die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

11. Haftungsausschluss

Die vhs Leutkirch übernimmt für Druckfehler und nachträgliche Änderungen des Programmverlaufs keine Haftung.

12. Gültigkeit

Mit der Bekanntmachung dieser Geschäftsbedingungen verlieren alle vorherigen ihre Gültigkeit.